Für den Bau, Erwerb und die Modernisierung von Wohnungen sind im vergangenen Jahr 2015 Kredite und Zuschüsse in Höhe von 2,2 Milliarden Euro durch die L-Bank ausgegeben worden. Damit wurde die Wohnraumförderung im Vergleich zu 2014 um 10,8 Prozent ausgeweitet.
Landespolitik
Gerade auch das Landeswohnraumförderungsprogramm und das Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ waren 2015 stark nachgefragt. „Die beiden Programme sind zwar auf unterschiedliche Zielgruppen ausgerichtet, sie haben aber ein Ziel: bezahlbare Mietwohnungen zu schaffen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute. „Die überaus große Nachfrage nach den beiden Programmen zeigt, dass unser Ansatz richtig ist und greift.“
Über das Landeswohnraumförderungsprogramm, das Programm „Wohnraum für Flüchtlinge“ und die L-Bank-eigenen Programme wurden 2015 der Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert. Auf diese Weise sollen knapp 3790 Wohnungen errichtet und nahezu 3310 Wohnungen modernisiert werden.
Für den Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum wurden Kredite und Zuschüsse in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bewilligt. Bei der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften wurden Kredite in Höhe von knapp 30 Millionen Euro für zirka 3330 Wohneinheiten ausgegeben.
Um dem steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum nachzukommen, hat die Landesregierung das Landeswohnraumförderungsprogramm in den vergangenen Jahren nicht nur deutlich aufgestockt. Es wurde auch neu ausgerichtet. So sollte das Programm für die beiden Jahre 2015 und 2016 zunächst insgesamt 150 Millionen Euro umfassen, rund 100 Millionen Euro davon allein für die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus.
Wegen des kurzfristig zu erwartenden, stark ansteigenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum gerade in den Verdichtungsräumen des Landes, den umliegenden Gemeinden und den Großen Kreisstädten wurde der Förderrahmen für das Jahr 2016 auf 115 Millionen Euro angehoben.
„Um so viele der eingegangenen Anträge wie möglich bedienen zu können, haben wir bereits im vergangenen Jahr reagiert und statt der veranschlagten 75 Millionen Euro rund 93 Millionen Euro im Landeswohnraumförderungsprogramm bereitgestellt“, erklärte der Minister. Die Nachfrage richte sich dabei überwiegend auf den Neubau von Mietwohnraum. Insgesamt sollen über die beantragte Förderung mehr als 1000 neue Mietwohnungen entstehen.
Für Mietwohnungen, die mit einer sogenannten Sozialbindung belegt werden, müssen einkommensschwächere und damit wohnberechtigte Mieterinnen und Mieter lediglich eine abgesenkte Sozialmiete entrichten. Diese muss deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Schmid hob hervor, dass die Mehrzahl der neu entstehenden, geförderten Mietwohneinheiten für die Dauer von 25 Jahren mit einer Sozialbindung belegt würden.
Mit der Hilfe von Zuschüssen an Vermieterinnen und Vermieter sollen im Rahmen der Landeswohnraumförderung 2015 zudem rund 330 bereits vorhandene Mietwohnungen zusätzlich für den Bestand an Sozialmietwohnungen gewonnen werden.
Über die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen sollen weitere gut 300 Mietwohnungen ertüchtigt werden, diese sind allerdings nicht mit einer Sozialbindung verknüpft. Auch die Förderung von Wohneigentum wird fortgeführt. „Damit profitieren insbesondere auch Familien mit Kindern von der Wohnraumförderung, die ihnen zu einem gesicherten Zuhause verhilft“, sagte Schmid.
Er betonte, dass das Ergebnis des vergangenen Jahres eine Bestätigung der Wohnungspolitik des Landes sei: „Wir haben eine tragfähige Fördergrundlage geschaffen. Wir dürfen aber in unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Angesichts des enormen Bedarfs braucht Baden-Württemberg eine Offensive für den Wohnungsbau.“
Als Reaktion auf den großen Zuzug an Flüchtlingen hatte die Landesregierung bereits zu Beginn des vergangenen Jahres das Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ gestartet. Damit werden Gemeinden mit einem Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Erwerbs- und Investitionskosten bei der Neuschaffung von Wohnraum für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge unterstützt.
Neben dem Neubau und Erwerb neuen Wohnraums werden auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen gefördert. Voraussetzung ist, dass pro Flüchtling zehn Quadratmeter Wohnfläche geschaffen werden und der Wohnraum zehn Jahre für die Anschlussunterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung steht. Wird der Wohnraum vor Ablauf dieser Frist nicht mehr für die Anschlussunterbringung benötigt, kann er flexibel für andere soziale Wohnzwecke genutzt werden.
Die Nachfrage der Gemeinden ist immens. So wurden durch die L-Bank im vergangenen Jahr Anträge über eine Förderung in Höhe von insgesamt nahezu 30 Millionen Euro bewilligt. Insgesamt liegen der L-Bank Anträge in Höhe von rund 60 Millionen Euro vor. Um der großen Nachfrage nachkommen zu können, stehen im laufenden Jahr 2016 nicht nur erneut 30 Millionen Euro für die Förderung bereit.
Über Verpflichtungsermächtigungen kommen 60 Millionen Euro hinzu, die in den Jahren 2017 und 2018 mit jeweils 30 Millionen Euro kassenwirksam werden. Das Landeswohnraumförderungsprogramm und das Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ sind auch kombinierbar.
„Mit unseren Förderprogrammen erreichen wir eine spürbare Entlastung für die Antragsteller“, stellte der Finanz- und Wirtschaftsminister fest. „Wir unterstützen sie damit nachhaltig dabei, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.“ Zusammen mit den L-Bank-eigenen Programmen stehe in Baden-Württemberg ein breites Programm für die Wohnraumförderung zur Verfügung.
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